Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Sie immer mehrere Arbeitsvermittler*innen gleichzeitig beauftragen.
Den Gutschein einlösen jedoch kann nur der/die Vermittler/*in, welche/r Sie in Beschäftigung gebracht hat.
Für Sie ist das Angebot immer kostenfrei – Sie bekommen den Gutschein bei Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler*in in der Arbeitsagentur oder Ihrer Integrationsfachkraft im JobCenter.
Sollten Sie noch keinen AVGS ausgestellt bekommen haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung.