AVGS Text

nein

Wichtig zu wissen:

  • Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Sie immer mehrere Arbeitsvermittler*innen gleichzeitig beauftragen.
  • Den Gutschein einlösen jedoch kann nur der/die Vermittler/*in, welche/r Sie in Beschäftigung gebracht hat.
  • Für Sie ist das Angebot immer kostenfrei – Sie bekommen den Gutschein bei Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler*in in der Arbeitsagentur oder Ihrer Integrationsfachkraft im JobCenter.
  • Sollten Sie noch keinen AVGS ausgestellt bekommen haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

Ihre Ansprechpartnerin

Dorothee Kaiser
Tel.: +49 201 88-72447
Fax: +49 201 88-72299
Mobil:+49 151 19303994
Mail: d.kaiser@abeg.essen.de

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