Der Beschäftigungszuschuss beträgt im ersten Jahr der Förderung 75% im zweiten 50% des Gehalts.
Kriterien wie Gemeinnützigkeit, Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität spielen bei den Beschäftigungsverhältnissen keine Rolle
Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden jedoch nicht gezahlt
Coaching: Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Beschäftigte und Arbeitgeber bei Fragen und Problemen durch ein „Coaching“ unterstützt und betreut.