29.06.2022

Firmengruppe EABG vom LVR ausgezeichnet

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) mit einer Prämie in Höhe von 10.000 Euro für ihr vorbildliches Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ausgezeichnet.

Die Firmengruppe und deren Tochtergesellschaften - die Arbeit und Bildung Essen sowie die Bfz-Essen - umfassen eine Bandbreite an Leistungen im Bereich der Beschäftigungsförderung und Qualifizierung. Timo Wissel, Abteilungsleiter im LVR-Inklusionsamt, übergab die Auszeichnung an die Geschäftsführung.

Beim BEM-Verfahren haben vor allem die Darstellung der gemeinsamen Grundlage sowie der Ziele, der Umgang mit dem Datenschutz sowie die Darstellung des Ablaufs und der Organisation die Jury des LVR-Inklusionsamtes überzeugt. Auch bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden mit einer Schwerbehinderung liegt die EABG mit über sieben Prozent über der gesetzlichen Quote von fünf Prozent.

„Auf diese Leistung sind wir sehr stolz“, so Hartmut Kütemann-Busch, Geschäftsführer der Firmengruppe EABG. „Bereits vor einigen Jahren haben wir mit der Einführung eines BEM begonnen und diese Auszeichnung motiviert uns, unser Konzept zur Gesunderhaltung unserer Mitarbeitenden auch zukünftig weiterzuentwickeln.“

Seit 1989 führt die Firmengruppe EABG als kommunales Unternehmen durch die aktive Verknüpfung von unternehmerischem Handeln und sozialem Engagement langzeitarbeitslose Menschen auf den Arbeitsmarkt zurück. Mit ihrem Angebot an Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen leistet die EABG einen Beitrag zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und Fachkräftemangel und hilft, lokale Arbeitsmarktpotenziale sinnvoll zu heben.

Der LVR vergibt seit 2007 Prämien für die beispielhafte Einführung und Umsetzung des BEM. Seit 2004 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, sich aktiv um die Vermeidung von betriebsbedingten Erkrankungen sowie die Wiedereingliederung von längerfristig oder häufig erkrankten Mitarbeitenden zu kümmern. Die Prämierungen stammen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen entrichten müssen, wenn sie entgegen der gesetzlichen Fünf-Prozent-Quote keine oder zu wenige Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Bislang hat das LVR-Inklusionsamt 72 Arbeitgeber der Privatwirtschaft und des Öffentlichen Dienstes mit ausgezeichnet.