Instrument zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen gemäß § 16 SGB II (EVL)

ja
nein

Welche Voraussetzungen muss man mitbringen?

  • Leistungsbezug im SGB II für mindestens 2 Jahren
  • Das Beschäftigungsverhältnis muss für mindestens 2 Jahre geschlossen werden
  • Keine Vermittlungschance ohne die Förderung
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