Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i und 16e SGB II)

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Beschäftigungsperspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben für Langzeitarbeitslose


Welche Voraussetzungen muss man mitbringen?

  • Bewerber*innen müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Personen, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II / Bürgergeld bezogen haben, können über einen Lohnkostenzuschuss gefördert werden.
  • Für Arbeitslose, die ein minderjähriges Kind haben oder schwerbehindert sind, reichen bereits fünf Jahre Arbeitslosengeld II- / Bürgergeld-Bezug.

 

Die Vorteile auf einen Blick

  • Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei allen Arten von Arbeitgebern und in allen Branchen - sowohl in Voll- als auch in Teilzeit.
  • Die Förderdauer beträgt maximal 5 Jahre.
  • Zudem ist eine beschäftigungsbegleitende Betreuung bzw. ein während der gesamten Förderzeit ist möglich.
  • Qualifizierungsmöglichkeiten bestehen ebenfalls. Bis zu 3.000 Euro an Weiterbildungskosten können auf Antrag und nach positiver Prüfung vom JobCenter übernommen werden.

 

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

Ihre Ansprechpartnerin

Ute Mäße-Buschhaus
Tel: +49 201 88-72266
Fax: +49 201 88-72297
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